Das Generieren und Vermehren des Geldes in einem vorherrschenden Mischgeld-Bankensystem, an dem Geschäftsbanken und Zentralbanken beteiligt sind.
Es gibt zwei Arten der Geldschöpfung:
- Die aktive Geldschöpfung – sie basiert auf Kreditgewährung an kreditwürdige Schuldner.
- Die passive Geldschöpfung – sie basiert auf Wandlung von Einlagen die nicht zur Geldmenge zählen, in Anlagen, die dann nach ihrer Wandlung bei einer Bank zur Geldmenge zählen. Passive Geldschöpfung, die von Unternehmen, private Haushalten und der öffentlichen Hand betrieben wird; auch das von der Zentralbank geschaffene Geld gehört letztendlich zur passiven Geldschöpfung.
Die aktive Geldschöpfung findet wie folgt statt:
Schuldet eine Leistungsempfängerin (jemand der eine Leistung empfangen hat) einer Leistungserbringerin (jemand der die Leistung erbracht hat) einen für die erbrachte Leistung entsprechend festgelegten monetären Wert, wie z. B. einen Betrag von 1.000,00 €, dann kann eine als kreditwürdige eingestufte Leistungsempfängerin einen Kredit über die 1.000,00 € bei ihrer Bank aufnehmen. Der gewährte Kredit generiert, nach Überweisung der 1000,00 €, bei der Leistungsempfängerin 1.000,00 € Schuldgeld auf ihrem Konto, gleichzeitig bei der Leistungserbringerin 1.000,00 € Geldguthaben auf deren Konto. D. h., nach erbrachter Leistung hat sich …
- … bei der Leistungsempfängerin 1.000,00 € Schuldgeld und,
- bei der Leistungserbringerin 1.000,00 € Geldguthaben generiert.
Es wurde somit 1.000,00 € neues Buchgeld/Sichtguthaben in den Umlauf gebracht: Geld, für das die Leistungsempfängerin/die Schuldnerin dem monetären System einen entsprechenden Geldbetrag, in Form einer Leistung schuldet. Die Leistungsempfängerin und die Bank, die der Leistungsempfänger den Kredit von 1.000,00 € gewährt hat, beide haften nun für das neu in den Umlauf gebrachte Guthabengeld in Form einer zu erbringenden Gegenleistung.
Ist die Leistungserbringerin bei der gleichen Bank wie die Leistungsempfängerin, folgt lediglich ein interner Kontenabgleich. D. h., bankintern generiert sich auf der einen Seite Schuldgeld, auf dem Konto der Leistungsempfängerin, und auf der anderen Seite, bei der Leistungserbringerin, in gleicher Höhe, Geldguthaben. Bei der Bank herrscht ein monetäres Gleichgewicht vor – die Haben- und Sollsalten der Bank sind ausgeglichen.
Hat die Leistungsempfängerin und die Leistungserbringerin jedoch nicht die gleiche Bank, setzt ein wesentlicher Marktmechanismus im Mehrbankensystem ein. Die 1.000,00 € Geldguthaben auf dem Konto der Bank der Leistungserbringerin setzt nun voraus, dass der 1.000,00 € Kredit der Leistungsempfängerin/Schuldnerin auch von der Bank, der ihr den 1.000,00 € Kredit gewährt hat, abgesichert ist und, von der Leistungsnehmerin, letzten Endes bei Kreditausfall von der Bank selbst, bedient wird.
D. h., die Bank der Leistungserbringerin, auf deren Konto die 1.000,00 € Geldguthaben verbucht wird, muss der Bank der Leistungsnehmerin, auf deren Konto die 1000,00 € Schuldgeld verbucht wird, vertrauen, d. h. für kreditwürdig halten. Das wird sie jedoch nur dann, wenn sie ihre Kredite so seriös vergibt, dass keine übermäßigen Ausfallrisiken bestehen. Ansonsten würde sie insolvent und könnte ihre Versprechen für die Geldguthaben auf den Konten anderer Banken nicht einlösen können.
Darum werden die Banken dazu angehalten, ihre Kreditvergabe nach gleichförmigen Prinzipien auszurichten – nach den Baseler 1- 4 Kriterien. Diese Kriterien dienen der Regulierung der Geldmenge und der Geldwertstabilität in den Märkten der Gesellschaften.
Fazit: Der wichtigste Faktor in der globalen Finanzwelt ist das gegenseitige Vertrauen der Banken untereinander. Wird dies zerstört, bricht das gesamte Buchgeldzahlungssystem zusammen.
Im gegenwärtigen System wird die Geldschöpfung jedoch nicht den freien Märkten und Banken allein überlassen; durch eine gezielte Geldpolitik können die Zentralbanken, für den Euro ist die Europäische Zentralbank (EZB) zuständig, auf die Prozesse der aktiven und passiven Geldschöpfung Einfluss nehmen.
Die Geldschöpfung wird durch zwei einschneidende staatliche Regulierungen begrenzt:
- Durch eine Bargeldreserve von 30 % der Geschäftsbanken – weil sie mit Auszahlungen der gewährten Kredite in Form des gesetzlichen Zahlungsmittels rechnen müssen.
- Durch eine Mindestreserve von 10 % an Zentralbankgeld, diese ist abhängig von der Kreditvergabe, die die Zentralbank den Geschäftsbanken vorschreibt.
Die Befugnis der Zentralbank, den Zins für Zentralbankgeld und die Höhe der Reserven der Wirtschaftslage anzupassen, dies eröffnet dem Staat die Möglichkeit in die Geldpolitik einzugreifen.
Bargeld (Münzen und Banknoten) kann nur von der Zentralbank bzw. dem Staat geschaffen werden, Buchgeld auf Sichtguthabenkonten (Giralgeld) sowohl von der Zentralbank als auch von Geschäftsbanken – von den Geschäftsbanken jedoch nur unter der Vorgabe einer Bar- und Mindestreserve.
Zur Stärken- und Schwächen-Analyse wird das heutige System der Geldschöpfung, in einer freien Marktwirtschaft, mit den entsprechenden Geldkreisläufen, in den unterschiedlichsten entwickelten und strukturierten Gesellschaften, in das Laboratorium verschoben.