Erklärungen zur 60/30/10 Regel

Was sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Menschen die einer sinnvollen Arbeit (…) nachgehen. Wobei Arbeit eine Tätigkeit beschreibt, die das eigene Überleben und das aller anderen Beteiligten, in einem gemeinsam initiierten Prozessablauf (…), sicherstellt. Die Wissensaufnahme, ab einem bestimmten Alter, zählt in der 60/30/10 Regel auch als Arbeit. Arbeitgeber bzw. Unternehmer sind in der 60/30/10 Regel auch immer Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer. Alle beteiligten Personen stehen in der 60/30/10 Regel unter dem Schutz eines stimmigen Grundeinkommens. Ein Grundeinkommen, das sich aus dem Schuldgeldkreislaufs über die Kasse der ArbeitnehmerInnen generiert.
  • Kleinstkinder, kranke und gebrechliche Menschen zählen in der 60/30/10 Regel nicht bzw. nicht mehr zu den Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern, sie haben einen besonderen Status in der Gemeinschaft: Sie stehen unter dem Schutzschirm der Gemeinschaft. Ihr notwendiges Einkommen und ihre notwendige Versorgungen generieren sich zwar auch aus dem Schuldgeldkreislauf, jedoch über die Kasse des Staatsapparates.

Was ist der Staatsapparat?

  • Der Staatsapparat ist eine Institution in und aus der Gemeinschaft. Sie, die Institution, stellt der Gemeinschaft alle administrativen Leistungen zur Verfügung, die zum Funktionieren der gemeinsam initiierten Prozesse (…) des (Über-) Lebens und Wirtschaftens notwendig sind. Leistungen, die jeder Bürgerin und jedem Bürger in der Gemeinschaft, ein menschwürdiges Leben und Ableben garantiert (siehe die Grundrechte des Menschen).
  • Er, der Staatsapparat, hält stets einen offen und freien Wettbewerb (…) in Gang, der die bestehenden Prozessabläufe ständig überprüft und mit fortwährend neuen Ideen und Konzepten, die sich innerhalb des Wettbewerb formen, versorgt.

Was sind Unternehmer: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber?

ArbeitgeberInnen sind erst einmal auch immer Arbeitnehmer/innen – mit den gleichen Rechten und Pflichten. ArbeitgeberInnen sind jedoch im Besonderen Personen, die Arbeitsprozesse in Gang setzen und halten. Arbeitsprozesse aus denen Leistungen entstehen:

  • Die das (Über-) Leben gewährleisten.
  • Die immer wieder neue Rohstoffe, Energie- und Geistespotentiale (siehe Energiemehrwegtechnologie) generieren.
  • Aus denen sich letztendlich alle Arten von Einkommen für den Menschen generieren;
  • Einkommen, das letztendlich jedem Menschen seine Grundrechte sichert.

Mit den Gewinnmargen, die aus der Unternehmerkasse zu den Unternehmern fließen, wird in der 60/30/10 Regel ein stimmiges Leistungsprinzip aufrechterhalten. Mit der erzielten Geldsumme aus der Gewinnmarge, einer in einem Unternehmen erbrachten Leistung, wird letztendlich das Gesamtnettoeinkommen einer/eines jeden ArbeitnehmerIn, im Unternehmen wo die Leistung erstellt wurde, bestimmt. Ein adäquates System der leistungsgerechten Bezahlung wird in jedem Betrieb, für jede einzeln erbrachte Arbeit zur Gesamtleistung, für sich auszuhandeln sein.

Was sind Unternehmen?

Unternehmen sind Stätten, wo von Menschenhand initiierte Prozesse ablaufen. Prozesse die dazu dienen, den Menschen die lebensnotwendigen und gewünschten Leistungen zu liefern. Sie dienen jedoch auch dafür, den Menschen das dafür notwendige Einkommen zu generieren.

In der 60/30/10 Regel wird es zwei Arten von Unternehmen geben:

  1. Unternehmen, die die lebensnotwendigen und gewünschten Leistungen den Menschen liefern.
  2. Unternehmen, die den Unternehmen( zu 1.) die dafür notwendigen Rohstoffe, Energie- und Geistespotentiale, Rohstoffe die, wie wir alle wissen, nur begrenzt vorrätig sind, zu erhalten (siehe Energiemehrwegtechnologie (…)).

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