Weitere Erklärungen zur 60/30/10 Regel?

Der Beschäftigungsmarkt wird in der 60/30/10 Regel auf zwei Säulen stehen:

  1. Säule 1 ist der Erstrangige, der primäre Arbeitsbereich: Die Erstellung und Bereitstellung nutzbarer Rohstoffe, Energie- und Geistespotentiale. Die Qualität und Quantität dieser Leistungen, sie spiegeln sich im Guthabengeldkreislauf wieder.
  2. Säule 2 ist der sekundäre Arbeitsbereich: Die Erstellung notwendiger und gewünschter Leistungen. Die Qualität und Quantität dieser Leistungen, sie spiegeln sich im Schuldgeldkreislauf wieder.

An der Messstation (b) wird der Schuldgeldkreislauf und der Guthabengeldkreislauf ständig verglichen. Das Ergebnis aus den Messungen spiegelt die Arbeitsprozesse in den primären bzw. sekundären Arbeitsbereichen wieder.

Schuldgeldbremse

Das über die Banken und Einkommenskassen zur Verteilung kommende Schuldgeld kann sich nur aus dem zuvor generierten Guthabengeld generieren. Einfache Formel: Es kann nur so viel Produziert und Konsumiert werden, wie den Leistungserstellungsprozessen in den sekundären Arbeitsbereichen an nutzbaren Rohstoffen, Energie- und Geistespotentialen aus den primären Arbeitsproessen zur Verfügung gestellt werden.

Mit Hilfe der Daten an der Messstation (b), kann der Bedarf an Arbeit sofort ermittelt werden. Somit kann der Arbeitsmarkt kurz-, mittel- und langfristiger auf Veränderungen agieren bzw. reagieren. D. h., die Bereitstellung und Besetzung von Arbeitsplätzen kann gezielt und stimmig erfolgen und, i. d. R. weitvoraus geplant werden.

Nach welchen Kriterien werden Arbeitsplätze besetzt?

Erstrangig/primär sind die Arbeitsplätze zu besetzen, die bei der Herstellung und Aufbereitung von nutzbaren Rohstoffen, Energie- und Geistespotentialen notwendig sind. Denn ohne Bereitstellung dieser Grundlagen, wäre keine Produktion in den sekundären Arbeitsbereich möglich.

Der sekundäre Arbeitsbereich teilt sich in einen Erstrangigen, einen Primären, und einen Zweitrangigen, einen Sekundären auf:

  • Erstrangig sind die Arbeitsbereiche, wo (über-) lebensnotwendige Leistungen erstellt werden.
  • Zweitrangig sind die Arbeitsbereiche, wo gewünschte Leistungen erstellt werden.

Jeder Arbeitsbereich hat einen anderen Aufwand an Rohstoffen, Energie- und Geistespotentialen, sowie einen anderen Aufwand an menschlicher Arbeitskraft.

Die menschliche Arbeitskraft, d. h., unser aller Art von Einkommen, sie/es wird in der 60/30/10 Regel aus den Wirtschaftprozessen herausgenommen, und durch ein kollektives Grundeinkommen ersetzt.

Damit der kollektive Leistungsanreiz jedoch erhalten bleibt, gibt es drei Möglichkeiten das kollektive Grundeinkommen zu steigern:

  1. Durch (mehr) Konsum – dies setzt jedoch immer voraus, dass stets neue Rohstoffe und Energiepotentiale geschaffen bzw. Genutzte dem Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden.
  2. Durch Konsumzurückhaltung – Konsumzurückhaltung hat zur Folge, es werden weniger Rohstoffe und Energiepotentiale genutzt bzw. verbraucht. Dadurch steigt die  Guthabengeldmenge im Geldguthabenkreislauf; steigt das Guthabengeld, steigt im selben Verhältnis auch das Schuldgeld in den Einkommenskassen mit.
  3. Durch fortwährendes Generieren von nutzbaren Rohstoffen, Energie- und Geistespotentialen. Stehen mehr Rohstoffe, Energie- und Geistespotentiale dem Wirtschaftsprozessen zur Verfügung, steigt das Guthabengeld, steigt das Guthabengeld, steigt im selben Verhältnis auch das Schuldgeld in den Einkommenskassen mit.

Damit uns der individuelle Leistungsanreiz des Einzelnen in einer Gemeinschaft erhalten bleibt, wird jede erbrachte menschliche Leistung, in dem Unternehmen vor Ort wo er/sie arbeitet, zur Gesamtleistung gesehen, individuell bewertet, und aus der Unternehmerkasse, die vom Schuldgeldkreislauf versorgt wird, zusätzlich zum Grundeinkommen vergütet.

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