Das neue Junktim: 60/30/10 Regel und „Energiemehrwegtechnologie“

Regeln die sich eine Gemeinschaft gibt, sollten auf Tatsachen und nicht auf einer theoretischen Vorstellung gründen.

Nutzbare Rohstoffe, Energieträger, energetische und geistige Potentiale sind die essentiellen Dinge des Lebens. Die Schuldgeldschöpfung, Geld, aus dem sich Einkommen aller Art generiert, sollte, nein muss die wirklichen, die essentiellen Dinge des Lebens wiederspiegeln. Denn in einer global wirtschafteten Welt, wie wir sie heute kennen, wo jeder für den anderen arbeitet, hat die Schuldgeldschöpfung, das Schuldgeld, das sich daraus schöpfende Einkommen, eine besondere Rolle in unserem Leben eingenommen.

Das Junktim „60/30/10 Regel und „Energiemehrwegtechnologie“ passt die Schuldgeldschöpfung, entsprechend und sukzessive die Einkommensentwicklung, den notwendigen und gewünschten vorhandenen nutzbaren Ressourcen: Rohstoffen, Energieträgern, somit der jeweils real gegeben Sachlage, stimmig und nachhaltig sowie zeitnah an.

Das neue Junktim sorgt dafür:

  1. Das den Wertschöpfungsketten stets nutzbare Rohstoffe, Energieträger, energetisches und geistiges Potential, stets in ausreichender Menge und Qualität, zur Verfügung stehen.
  2. Das dem Wirtschafts- und Finanzverbund (EU) ein stimmiges Leistungserbringungs- und Leistungsverteilungs-System erhalten bleiben.
  3. Das eine stimmige und nachhaltige Schuldgeldschöpfung möglich wird, aus der eine stimmige und nachhaltige Einkommensschöpfung und Einkommensverteilung gewährleistet bleibt.

 Das Junktim 60/30/10 Regel und „Energiemehrwegtechnologie“

 Das neue Junktim schafft diese Voraussetzungen und gewährleistet:

  • Dass jeder Bürgerin und jedem Bürger, ab der Geburt und bis zum Lebensende, ein stimmiges und nachhaltiges (Grund-) Einkommen, in Form einer monetären Grundoption, monatlich garantiert werden kann: Ab der Geburt 400 €, jedes Jahr kommen 50 € hinzu, bis zum 18. Lebensjahr auf 1.400 € steigend.
  • Dass jede Bürgerin und jeder Bürger, die/der in der Gemeinschaft lebt und wirtschaftet, ab dem 18. Lebensjahr, die Möglichkeit gegeben ist, die Höhe des monatlichen (Gesamt-) Einkommens, selbst zu bestimmen.
  • Das jeder, in dem Wirtschafts- und Finanzverbund Beteiligte, auch für die beanspruchte Leistung seine Bringschuld erfüllen kann – und, das stets der entsprechende Wille zur Erbringung einer Leistung erhalten bleibt.
  • Das der Schuldgeld- und Einkommensgeldkreislauf, explizit der dafür notwendige Rohstoff- und Energiekreislauf, im System, nicht nur erhalten bleibt sondern auch gefördert wird.

 Fazit: Dass neue Junktim 60/30/10 Regel und „Energiemehrwegtechnologie“ garantiert nicht nur jedem die Chance auf eine Leistungserbringung, wie das heute überall in der europäischen Gemeinschaft propagiert wird, nein, das neue Junktim garantiert jedem eine stimmige Leistung, in und für den Wirtschafts- und Finanzverbund, zu erbringen – dementsprechend auch eine adäquate Leistung aus dem Wirtschafts- & Finanzverbund zu erhalten.

Zur Leistungserbringung

Fakt ist:  Die fortwährende Gewinnung, Förderung und Bereitstellung von Rohstoffen und Energieträgern, explizit die Generierung und Speicherung von Energie- und Geistespotential, stellen einen unbegrenzten Arbeitsmarkt (…) da. Ein unbegrenzter Arbeitsmarkt (…) ist wiederum die Voraussetzung für eine unbegrenzte Möglichkeit der Schuldgeldschöpfung, die wiederum eine unbegrenzte Einkommensschöpfung ermöglicht.

Zur Bringschuld

Werden die von der Gemeinschaft und dem Wirtschafts- und Finanzverbund vorgegebenen Regeln (…) von den Bürgerinnen und Bürgern dieser Gemeinschaft eingehalten, ist die Bringschuld für das (Grund-) Einkommens, von 400 € bis zu 1.400 € im Monat, erfüllt.

Wer mehr als das Grundeinkommen verdienen möchte, dem ist, an jedem Ort im Wirtschafts- und Finanzverbund, mit Hilfe der „Energiemehrwegtechnologie“, die Möglichkeit geben, entsprechend des gewünschten Einkommens, seine Bringschuld, für das Einkommen, zu erbringen.

Wer sich aktiv an den Wertschöpfungsprozessen beteiligt, wird über die 60/30/10 Regel an der Wertschöpfung, entsprechend seiner eingebrachten Leistung in einem Unternehmen und/oder Institution, zusätzlich, über sein Grundeinkommen von 1.400 € hinaus, monetär, in Form von weiteren monetären Optionen, beteiligt.

Wer sich nicht in die Wertschöpfungsprozesse einbringen und ein autarkes Leben führen möchte, jedoch nach den Regeln der Gemeinschaft lebt und wirtschaftet, der behält zwar seinen Rechtsanspruch auf ein Grundeinkommen von 1.400 € im Monat, er/sie partizipiert jedoch nicht an der fortwährenden Wertschöpfungs- und realen Wachstumsprozessen, somit an den Einkommenszuwächsen die die „Energiemehrwegtechnologie“ (EMT) im W.- & F.- Verbund hervorbringt.

Das neue Junktim wird eine stimmige und leistungsgerechte Gemeinschaft, mit stimmigen, nachhaltigen und stets  innovativen Wirtschaftsprozessen, hervorbringen. Wirtschaftsprozesse, die fortwährend reales Wachstum, somit steigende Einkommen, für alle, generieren. Einkommen, aus dem sich die Bürgerinnen und Bürger Europas, letztendlich die Bürgerinnen und Bürger weltweit, großen Wohlstand, Zufriedenheit und große Lebensfreude schöpfen werden können.

Eckhard Bock IKS Hessen

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