Teil 1 – stimmige und nachhaltige Geld- und Wirtschaftskreisläufe in der 60/30/10 Regel (am 29.11.18 bearbeitet)


 Erklärung  aus Volkswirtschaftlicher Sicht:

  • Geld ist ein Oberbegriff, es kann ein Kredit oder auch ein Einkommen sein.
  • Kredit (Darlehn) = Schuldgeld
  • Kredite sind Leistungsversprechen – basierend auf einer monetären Schuld
  • EZB = Europäische Zentralbank
  • Energieträger = Oberbegriff für alles was in einem Arbeitsprozess zur Anwendung kommt.

In der 60/30/10 Regel wird es zwei Arbeitsmärkte geben:

  • Arbeitsmarkt a, hier werden Konsum- und Investitionsgüter hergestellt und zum Verkauf angeboten.
  • Arbeitsmarkt b, hier findet das Recycling, die Regenerierung, die Rückführung, die Bereitstellung, die Herstellung, der Erhalt, die Lagerung sowie der Transport der für Arbeitsmarkt a notwendigen Ressourcen statt.

Der Arbeitsmarkt a wird von EZB W (Wirtschaft) mit Krediten, nebst Sollzins, versorgt.

Mit diesem Geld werden alle die für eine Leistung notwendigen Ressourcen (an den freien Märkten), die in gemeinsamen Energieträger-Depots lagern, eingekauft. Dieses Geld ist kein (menschliches) Einkommen, es ist ein rein fiktiver (Schuld-) Geldbetrag – der die verbrauchten bzw. die genutzten Ressourcen wiederspiegelt.

Arbeitsmarkt B produziert Geldguthaben, nebst Habenzins, und löst das Leistungsversprechen ein – das der Arbeitsmarkt a gegeben hat, und aus diesem Geldguthaben schöpft sich das Einkommen b. – Geld, was die EZB E für Einkommen b bereitstellt.

Die zur Herstellung und dem Verkauf einer Leistung notwendig gewesenen Ressourcen, denen ein Marktpreis zugrunde liegt (siehe Preisermittlung), der Gesamtpreis aller verbrauchten und genutzten Ressourcen, ist der Grundpreis 100 % einer Leistung.

Dem Grundpreis 100 %, wird ein Einkommensaufschlag 100 % aufgerechnet.

Der Marktpreis (Verkaufspreis) 200 % einer Leistung, er setzt sich somit aus einem Grundpreis 100 % plus einem Einkommensaufschlag 100 % zusammen.

Das heißt: Einkommen in der 60/30/10 Regel haben zwei Grundlagen:

  1. Grundlage ist das Einkommen 100 % aus dem Arbeitsmarkt b
  2. Grundlage ist der Einkommensaufschlag 100 % – beim Verkauf einer Leistung an der Kasse.

Einkommen 200 % = Preis 200 % – dieses Geld (Einkommen 200 %) in den Kassen kommt zur Einkommensverteilung,

Ein Beispiel mit einem monetären Geldbetrag:

 

Erklärung an einem praktischen Beispiel:

Ein Unternehmen möchte eine Leistung (X) erstellen – und diese zum Kauf anbieten:

Alle für die Herstellung und dem Verkauf notwendigen Rohstoffe und Energieträger bekommt das Unternehmen vom Rohstoff- und Energieträgerdepot.

Der Preis (siehe Preisbildung) für die benötigten Rohstoffe und Energieträger beträgt hier im Beispiel 8.800 €.

Diese 8.800 € muss das Unternehmen bei der Europäische Zentralbank (EZB W), in Form eines Kredites (nebst Sollzins), beantragen. Den Geldbetrag bekommt das Unternehmen über die Hausbank als Schuldgeld auf dem Bankkonto zur Verfügung gestellt.

Das Unternehmen bietet nun seine erstellte Leistung, mit einem Grundpreis von 8.800 €, in den Geschäften an.

Wichtig hierbei ist: Diese 8.800 € sind kein menschliches Einkommen.

Diese 8.800 € zeigen lediglich den monetären Wert, den die (für die Leistung) benötigten Rohstoffen und Energieträger haben, an.

Das Unternehmen schuldet dem Rohstoff- und Energieträgerdepot nun diese bzw. eine entsprechende Leistung.

 

20 Personen werden für die Herstellung und dem Verkauf der Leistung beauftragt. Ihr Einkommen schöpft sich nicht mehr in den Unternehmen, menschliche Einkommen (aller Art) generiert sich (erst) beim Verkauf der Leistung an der Kasse – durch einen 100 prozentigen Aufschlag auf den Grundpreis.

Rechnung:

100 % Grundpreis 8.800 € (die Bringschuld einer adäquaten Leistung beim Rohstoff- und Energieträgerdepot, kein Einkommen)

+  100 % Einkommensaufschlag 8.800(menschliches Einkommen – fließt in die Einkommenskassen)

= 200 % Verkaufspreis 17.600 €

Beim Verkauf der Leistung, zum Preis von 17.600 €, übernimmt der Käufer die beim Rohstoff- und Energieträgerdepot offenstehende Leistungsschuld in Höhe von 8.800 €.

Der Kredit, den das Unternehmen, für die Herstellung und den Verkauf der Leistung bei der EZB W (Witschaft) aufnehmen musste, ist mit dem Verkauf der Leistung getilgt.

Die Frage nach dem Sollzins: Dieser ist im Grundpreis eingerechnet, er soll (mit) dazu beitragen, dass die Arbeitsprozesse hoch effizient, d. h. kurz und zeitnah, erledigt werden.

 

Wie kommt das Einkommen a & b stimmig (leistungsgerecht und leistungsfördernd) zur Verteilung siehe Grafik

 

 

Erklärung zur Grafik – stimmige (leistungsgerechte und leistungsfördernde) Einkommensverteilung in der 60/30/10 Regel folgt.

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