Geldkreislauf – Generierung von Einkommen in der 60/30/10 Regel

Alle hier aufgeführten Einkommen sind netto Einkommen – Steuern werden abgeschafft. Die hoheitlichen Aufgaben des Staates werden mit einem festen prozentualen Einkommen (30%) finanziert.

Solidarisches Grundeinkommen (60%)

Beispiel innerhalb eines kleinen Unternehmens.

Arbeitgeber: Verheiratet 2 Kinder 5 und 7 Jahre

Grundeinkommen 2 x 1.400 € = 2.800 €

Grundeinkommen Kind 5 Jahre = 650 €

Grundeinkommen Kind 7 Jahre = 750 €

Gesamtfamilieneinkommen = 4.200 €

Plus 3.000 € für den Leitungsanreiz und einer leistungsgerechte Bezahlung im Betrieb.

 

Beschäftigt einen Arbeitnehmer und eine Arbeitnehmerin:

 Arbeitnehmer verheiratet 2 Kinder 7 und 8 Jahre

Grundeinkommen 2 x 1.400 € = 2.800 €

Grundeinkommen Kind 7 Jahre = 750 €

Grundeinkommen Kind 9 Jahre = 850 €

Gesamtfamilieneinkommen = 4.400 €

 

Arbeitnehmerin 2 verheiratet 2 Kinder 8 und 9 Jahre

Grundeinkommen 2 x 1.400 € = 2.800 €

Grundeinkommen Kind 7 Jahre = 800 €

Grundeinkommen Kind 9 Jahre = 850 €

Gesamtfamilieneinkommen = 4.450 €

 

Das Unternehmen verkauft mit seinen 2 Mitarbeitern Leistungen im Wert von 30.000 € im Monat (Grundpreis 100% 15.000 € plus Einkommensaufschlag 100% 15.000 € = Verkaufspreis 200 % 30.000 €. Diese 30.000 € fließen in die Einkommenskassen.

Dort stehen sie, in Form einer monetären Option, jedem, in der Gemeinschaft Lebenden, zur Abholung bereit.

Regel:

60% Grundeinkommen = 18.000 €

30% Staatseinkommen = 9.000 €

10% Unternehmenseinkommen = 3.000 €

100 % Gesamt zur Grundeinkommenskasse 30.000€

 

Bilanz

30.000 € in die Einkommenskassen einbezahlt

16.050 € Einkommen aus der Einkommenkasse erhalten

13.950 € Überschuss für die Einkommenskassen erwirtschaftet.

Wie das Unternehmen sein Unternehmenseinkommen (10%), hier in diesem Beispiel 3.000 €, zur Verteilung bringt, dies ist jedem Unternehmen selbst vorbehalten.

Für die Herstellung und dem Verkauf der Leistungen, musste das Unternehmen für beanspruchten Rohstoffe und Energieträger ein Leistungsversprechen, im monetären Wert von 15.000 €, abgeben.

Mit dem Verkauf der Leistung, übernimmt der Käufer bzw. die Käuferin das Leistungsversprechen (im monetären Wert von 15.000 €).

Der Käufer bzw. Käuferin kann dieses Leistungsversprechen am Arbeitsmarkt a oder b als ArbeitnehmerInn bzw. als ArbeitgeberIn einlösen.

Mit der Einlösung des Leistungsversprechens tilgt sich der Schuldgeldbetrag (15.000 plus Sollzins) wieder.

 

 

 

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