Die Höhe des „Solidarischen Grundeinkommen 60%“ plus Leistungsanreiz bzw. leistungsgerechte Bezahlung vom Unternehmeneinkommen 10% wird, mit der 60/30/10 Regel, letztendlich von uns allen bestimmt.
Je mehr wir kaufen desto mehr:
Regel
- Grundeinkommen 60%,
- Staatseinkommen 30%
- Unternehmenseinkommen 10%
… kommt in die Einkommenskasse 100%.
Aber Vorsicht: Mit jedem Kauf einer Leistung gebe ich ein Leistungsversprechen (Bringschuld) ab.
Das heißt, je mehr Leistungen ich beanspruche, desto mehr muss ich mich am Arbeitsmarkt a oder b einbringen.
Der Arbeitsmarkt a – die Herstellung und der Verkauf von Waren, Güter und Dienstleistungen, ist vom Arbeitsmarkt b – die Bereitstellung von Rohstoffen, Energieträger (energetischen und geistigen Potential) abhängig (siehe Grafiken).
Somit ist ein exzessives Beanspruchen von Leistungen nicht möglich – hier sind klare Grenzen gesetzt. Am Arbeitsmarkt b müssen immer entsprechende Leistungen erbracht worden sein, ansonsten kann der Arbeitsmarkt a nicht tätig werden.
Und die Arbeit am Arbeitsmarkt b ist unendlich ausweitbar – somit kann hier jeder, letztendlich an jedem Ort und zu jeder Zeit auf der Erde, sein Leistungsversprechen einlösen.
Sinnvolle Arbeit, mit einem stimmigen und leistungsgerechten Einkommen, könnte überall auf der Erde jeden Menschen angeboten werden.