Alle heutigen Steuern, somit Steuerzahlungen, wird es mit der 60/30/10 Regel nicht mehr geben.
In der 60/30/10 Regel wird es zwei Einkommensquellen geben – aus denen sich unser Gesamteinkommen schöpft:
- An der Kasse – dort wo der Arbeitsmarkt a seine hergestellten Leistungen verkauft.
- Am Arbeitsmarkt b – dort wo die für den Arbeitsmarkt a notwendigen Rohstoffe und Energieträger bereitgestellt werden.
100 % Einkommen = Einkommensaufschlag 100% auf den Grundpreis an der Kasse
plus
100 % Einkommen = Arbeitsmarkt b für die Bereitstellung von Rohstoffen und Energieträgern (hier zählt auch die Bereitstellung von geistigem Potential zu).
200 % Einkommen fließen in die Einkommenskassen (siehe Grafik)
Dort kommt das (Gesamt-) Einkommen mit Anwendung der 60/30/10 Regel zur Verteilung.
Regel:
60 % der Einkommen werden den in der Gemeinschaft lebenden Bürgerinnen und Bürgern in Form eines solidarischen Grundeinkommens angeboten (Grundrecht).
30 % der Einkommen bekommt der Staat bzw. die Staatengemeinschaft für ihre hoheitlichen Aufgaben (…). Dieses Einkommen beinhaltet auch (wie bei den Unternehmen) einen Leistungsanreiz bzw. einen leistungsgerechten Ausgleich für erbrachte Leistungen in den Behörden.
10 % der Einkommen bekommen die Unternehmen – für den Leistungsanreiz bzw. einen leistungsgerechten Ausgleich für erbrachte Leistungen im Unternehmen.
Das heißt:
Jeder in einer Gemeinschaft Lebende besitzt dann:
- Ein solidarisches Grundeinkommen – plus
- einen leistungsgerechten Ausgleich für die am Arbeitsmarkt a & b erbrachten Leistungen.
Unser Gesamteinkommen setzt sich in der 60/30/10 Regel zusammen aus:
- Einem Grundeinkommen 60%, plus
- einem Leistungsanreiz bzw. einer leistungsgerechten Bezahlung aus dem Einkommen 10%
Die Höhe des Gesamteinkommens, was jeder Einzelne letztendlich beanspruchen kann, wird dann:
- Vom Verkauf von Leistungen an der Kasse (100% Aufschlag auf den Grundpreis), und
- von der Bereitstellung von Rohstoffen und Energieträger (hierzu zählt auch die geistige Arbeit/Potential zu) am Arbeitsmarkt b bestimmt.
Regeln:
Wie viele Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen ein Unternehmer letztendlich beschäftigen darf, dies richtet sie dann nach dem Einkommen – was das Unternehmen den Einkommenskassen zuführt.
Wie viel Mitarbeiter der Staat beschäftigen kann, dies richtet sich dann danach, welche Einkommen 30% zur Verteilung kommen – und wie sie dort verteilt werden.
Wie viel Waren, Güter und Dienstleistungen hergestellt bzw. angeboten werden dürfen – dies wird dann primär vom Arbeitsmarkt b (der Bereitstellung von Rohstoffen und Energieträger) bestimmt – sekundär von unserem Kaufverhalten – wie viel verkauft werden.
Fazit: Die Höhe unserer Einkommen bestimmt dann:
- Die Höhe und Menge der aufgenommenen Kredite,
- unser Kaufverhalten – das was wir kaufen,
- die Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit einer Gemeinschaft.
Damit allen Wirtschaftsteilnehmern ein stimmiger und nachhaltiger Wirtschafts-, Geld- und Einkommenskreislauf auch gewährleistet werden kann, benötigt es einen stimmigen und nachhaltigen, insbesondere lebensbejahenden Energieträger (mit entsprechender Technologie) – mit dem alles stets in Gang gehalten werden kann – der uns ein hohes Entwicklungspotential erhält und noch steigert.
Die „Energiemehrwegtechnologie“ kann dies leisten.