Geld, wie wir es heute kennen und handhaben, wird es in der 60/30/10 Regel nicht mehr geben.
Es wird nur noch ein imaginäres Produkt sein, das den Wert eines Rohstoffs, Energieträgers oder einer erbrachten Leistung wiederspiegelt.
Drei Formen von Geld wird es in der 60/30/10 Regel geben:
- Schuldgeld – für das ein Sollzins zu entrichten ist.
- Guthabengeld – dem ein Habenzins zugeführt wird.
- Einkommen – das zum Kauf von Leistungen aller Art (Waren, Gütern und Dienstleistungen) verwendet wird.
Schuldgeld: Das für den Kauf von Rohstoffen und Energieträgern, am Rohstoff- und Energieträger-Depot, für die Herstellung und dem Verkauf von Waren, Gütern und Dienstleistungen am Arbeitsmarkt a, benötigt wird, es wird in Form eines Kredits bei der EZB- Wirtschaft, über eine Hausbank, beantragt – es wird dort als Schuldgeld (plus Sollzins) dargestellt und kontrolliert.
Guthabengeld: Das sich während der Her- und Bereitstellung von Rohstoffen und Energieträger am Arbeitsmarkt b generiert – es wird dort bei der EZB Wirtschaft als Geldguthaben (plus einen Habenzins) dargestellt und kontrolliert.
Einkommen:
- Das jedem von Geburt an in einer Gemeinschaft Lebenden als Grundrecht zusteht – und als „Solidarisches Grundeinkommen“, in Form einer monetären Option angeboten wird.
- Das als Leistungsanreiz und leistungsgerechte Bezahlung vor Ort in den Betrieben bzw. Institutionen ausgezahlt wird.
- Dargestellt und kontrolliert wird es von der EZB-Einkommen.
Geldfluss: Die am Arbeitsmarkt a hergestellten Leistungen werden am Markt mit einem Grundpreis 100 % angeboten.
Beim Kauf einer Leistung, wird dem Grundpreis 100 % ein Einkommensaufschlag von 100% aufgeschlagen = Verkaufspreis 200%. Der Käufer dieser Leitung geht ein Leistungsversprechen in Höhe des Verkaufspreises ein. Das er/sie am Arbeitsmarkt a oder b einlösen kann.
Heute muss jeder erst einmal eine Leistung erbringen, während der der Herstellung und dem Verkauf der Leistung schöpft sich aus dem dafür notwendig gewesenen Schuldgeld Einkommen.
In der 60/30/10 Regel bekommt die Einkommensschöpfung eine neue Grundlage.
Hier besitzt jeder, von Geburt an, eine Option auf ein „Solidarisches Grundeinkommen“.
Wird die Option, durch den Kauf einer Leistung, eingelöst, schöpft sich, aus dem dann eingegangenen Leistungsversprechen, ein imaginäres Einkommen, das just in Time den Einkommenskassen zugeführt wird.
Das Leistungsversprechen kann nun der Käufer bzw. die Käuferin am Arbeitsmarkt a oder b einlösen. Das jeder auch eine der beanspruchten Leistung entsprechende Gegenleistung erbringen kann, dies gewährleistet die „Energiemehrwegtechnologie“.
Die 60/30/10 Regel macht alles stimmiger:
Zum Beispiel: Wer viel konsumiert, der muss dann auch folgerichtig (und zwangsläufig) auch mehr Leistung erbringen.
Mit der Folge: Jeder wird sich gut überlegen und Abwegen, für welche Leistung man ein Leistungsversprechen abgibt – ob die Leistung wirklich die dafür notwendige Lebenszeit und den dafür notwendige Kraftaufwand wert ist.
Da das Geld, in welcher Form auch immer, gar nicht mehr existent ist, kann auch keine Täuschung, kein Unheil, kein Unrecht etc. damit mehr initiiert werden.