Einlösen meines Leistungsversprechens in der 60/30/10 Regel

Grundpreisbildung in den Unternehmen:

Alle Rohstoffe und Energieträger, die zur Herstellung und dem Verkauf einer Leistung notwendig sind, müssen am Rohstoff- und Energieträger-Depot gekauft werden. Das Geld dafür, in Form eines Kredits = Schuldgeld (nebst Sollzins), wird von der EZB w (Wirtschaft), über die Hausbank, den Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Der Gesamtpreis – aller für eine Leistung notwendig gewesenen Rohstoffe und Energieträger, ergibt den Grundpreis 100 % einer Leistung.

Hinweis: Dieses (Schuld-) Geld ist  kein Einkommen, es spiegelt lediglich den Wert der genutzten bzw. verbrauchten Rohstoffe und Energieträger wieder – zeigt das monetäre Leistungsversprechen, das das Unternehmen, mit Kauf der Rohstoffe und Energieträger, eingegangen ist an.

 

Preisbildungsbeispiel an der Kasse:

Grundpreis                            100 %  = 100 €

Einkommensaufschlag        100 %  = 100 €

Verkaufspreis                     200 %  = 200 €

 

Beim Kauf dieser Leistung im Wert von 200 €, geht das Leistungsversprechen (= Grundpreis 100 % 100 € + Einkommensaufschlag 100 % 100 € = Verkaufspreis 200 % 200 €) an den Käufer bzw. die Käuferin über.

Mit Kauf der Leistung verpflichtet er/sie sich, sein Leistungsversprechen am Arbeitsmarkt a oder b einzulösen.

Der Verkaufspreis 200 € wird der Einkommenskasse zugeführt – und wird dort, über die 60/30/10 Regel, allen in einer Wirtschaftsgemeinschaft Beteiligten Bürgerinnen und Bürgern, als Einkommen, in Form einer monetären Option, angeboten. Da heißt, mit Abgabe eines Leistungsversprechens kann jeder letztendlich die Höhe seines Einkommens selbst bestimmen.

Wer ein Leistungsversprechen abgibt, sollte auch zu jeder Zeit, insbesondere an jedem Ort auf der Erde, die Möglichkeit haben, egal wo er/sie sich gerate aufhält, sein Leistungsversprechen einzulösen.

Sinnvolle Arbeit auf der Erde, für unser aller (Über-) Leben, gibt bzw. gäbe es unendlich viel.

Jeder Arbeitsprozess beansprucht Rohstoffe und Energieträger, damit diese auch stets verfügbar sind und verfügbar bleiben, bedarf es stimmige, nachhaltige, insbesondere lebensbejahende, Rohstoff- insbesondere Energieträger-Kreisläufe.

Dies kann uns die „Energiemehrwegtechnologie“ gewährleisten (siehe „Energiemehrwegtechnologie“).

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