Gerechtigkeit sollte „das Recht“ definieren

Überall wird von „Gerechtigkeit“ geredet. Bisher hat jedoch niemand den Begriff in seiner Tiefe definiert.

Fakt ist:

  • Mit der Geburt greift jedes Individuum automatisch in irgendeiner gewissen Art und Weise mehr oder weniger in die allesumfassenden Prozessabläufe auf dieser Erde ein.
  • Jeder Prozessablauf benötigt und senkt energetische Potentiale/Kraftfelder.
  • Jeder Prozessablauf benötigt Wissenspotentiale/Informationen.
  • Fortwährende Prozessabläufe sind Entwicklungen.
  • Nur Potentiale können gesenkt/abgebaut aber auch angehoben/aufgebaut werden;
  • alles andere bleibt – letzten Endes – immer eine feste Größe.

Wer den nachfolgenden Generationen mehr energetische Potentiale (…) hinterlässt, als er selbst für sein (Über-) Leben benötigte, dann hat er sein Leben im Positiven, auf einer rechtmäßigen somit gerechten Basis geführt.

Wer den Prozessabläufen sein Wissen somit Informationen zuführt, das dazu führt, dass mehr Potentiale aufgebaut als abgebaut werden, der darf dann auch prozentual mehr von den neugeschaffenen Potentialen profitieren; dies entspricht dem kategorischen Imperativ – einem Leistungsprinzip das auf Gerechtigkeit basiert.

Fazit: Wer durch sein Wissen und Können dem Leben nachhaltige reale Mehrwerte (…) generiert, darf diese auch in einem stimmigen Umfang mehr beanspruchen, dieser Mehranspruch basiert dann auf einer nachvollziehbaren Logik, ruht somit auf einer gerechten Mehrbeanspruchung von Leistungen.

Das „Recht“, unser Rechtssystem, sollte sich auf dieser Grundlage von Gerechtigkeit gründen. Dann würden sich viele der heutigen Streitigkeiten verflüchtigen bzw. erst gar nicht aufkommen können – denn Streitigkeiten basieren i. d. R. immer auf der Frage nach der Kausalität eines gerecht erworbenen Eigentums/Besitzes.

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