Wie kommen wir hin zu einem stimmigen Leistungserbrings- und Leistungsbeanspruchungssystem?

Der Preis, den wir heute für eine Leistung zahlen, ist die Summe von Einkommen aller Art. Einkommen, die bei der Herstellung bis zum Verkauf der Leistung erzielt werden konnten bzw. erzielt werden sollen.

D. h., der Wert einer Leistung ist die Summe vieler einzelner Arbeitsprozesse: Von der Gewinnung und Bereitstellung der Rohstoffe, Energie- und Geistespotentialen, über den Handel, bis zur Auslieferung an den Kunden. Alle Einkommen die daraus erzielt wurden bzw. werden sollen, zeigt der Brutto-Verkaufspreis einer Leistung an.

In der 60/30/10 Regel ist das anders.

Alle natürlichen Ressourcen: Rohstoffe, Energie- und Geistespotentiale, sie werden in der 60/30/10 Regel, mit Hilfe des Marktes bewertet (…), und in Form eines Grundpreises festgehalten. Dieser Grundpreis ist (erstmal) kein Einkommen; der Grundpreis zeigt die Werte an, die wir der Natur bzw. dem Planeten Erde, für die Erstellung einer Leistung, entnommen haben.

Der Grundpreis zeigt eine Bringschuld an.

In der 60/30/10 Regel bedeutet das:

  • Einkommen (a) aller Art generiert sich durch einen 100-prozentigen Aufschlag auf den Grundpreis beim Kauf einer Leistung.
  • Einkommen (a) aller Art gründen somit auf einer Bringschuld.
  • Bringschuld bedeutet: Die Rückführung, Regenerierung und Bereitstellung von Rohstoffen, Energie- und Geistespotentialen – die zur Herstellung einer Leistung genutzt worden sind.
  • Im gleichen Wert wie Rohstoffe, Energie- und Geisespotentiale zurückgeführt bzw. regeneriert werden, schöpft sich, durch einen 100-prozentigen Abschlag von den zurückgeführten Leistungen, Einkommen (b) aller Art.

D. h., jedes Mal wenn Rohstoffe, Energie- und Geistespotentiale für die Erstellung einer Leistung genutzt werden entsteht eine Bringschuld in Form eines:

  • Grundpreises 100%.

Wird die Leistung verkauft, generiert sich:

  • Einkommen (a) 100% =
  • 60% Grundeinkommen,
  • 30% Staatseinkommen,
  • 10% Unternehmereinkommen

Grundpreis 100% + Einkommen (a) 100% =

  • Verkaufspreis 200%.

Ist die Bringschuld erbracht, generiert sich wiederum (gleichwertig)

  • Einkommen (b) 100%.

D. h., Einkommen aller Art generieren sich an zwei Stellen des Wirtschaftskreislaufs:

  1. Beim Kauf einer Leistung – —— Einkommen (a) 100%
  2. bei Rückführung der Leistung – Einkommen (b) 100% =
  • Einkommen 200% = Verkaufspreis 200%.

Fazit: In der 60/30/10 Regel gründen Einkommen aller Art:

  • Auf dem Verkauf von Leistungen = Einkommen (a), und,
  • auf der Rückführung von Leistungen = Einkommen (b) – bei Erfüllung der Bringschuld.

Dadurch entsteht und hält sich ein allseits stimmiger und stets stabiler Wirtschafts- bzw. Geldkreislauf.

Wer ein Einkommen bezieht, und damit eine Leistung nutzt, geht immer eine Bringschuld (…) ein – der Grundpreis zeigt die (natürliche) Bringschuld einer Leistung an.

Im Vergleich: Preisbildungs- und Einkommensgenerierungsbeispiele: Heute und in der 60/30/10 Regel.

Vorab: In dem nachfolgenden Beispiel, die Herstellung eines Autos, sind die Zahlen und Werte angenommen bzw. geschätzt, es kam hier lediglich auf die Darstellung eines Musters an.

Heutige Kalkulationsdarstellung eines Mittelklasse Wagen, netto 19270,00 € plus Mehrwertsteuer 19 % = 22.931,00 € Verkaufspreis.

Grundkosten/Grundpreis ab Werk:

Rohstoff- und Materialeinkauf ——————————– 4.200,00 €
Zins- und Mietzinsaufwand ———————————–  1.200,00 €
Energieaufwand ————————————————    1.000,00 €
Abschreibungen ———————————————–       400,00 €
Sonstiges —————————————————— —   2.000,00 €
Hersteller-Grundpreis —————————————–   8.800,00 €

Personalkostenanteil ca. 37 % ——————————  3.256,00 €

Kalkulierter Unternehmensgewinn ca. 5% —————– 440,00 €

Abgabepreis an Händler ————————————–  12.496,00 €

Großhändler Grundkosten pro verkauftem Auto:

Zins- und Mietzinsaufwand ———————————–  1.400,00 €
Energieaufwand ————————————————     400,00 €
Abschreibung —————————————————      100,00 €
Sonstiges ———————————————————      900,00 €
Händler-Grundpreis ——————————————- 15.296,00 €

Personalkostenanteil——————————————– – 1.680,00 €

Kalkulierter Unternehmergewinnanteil ca. 15 % —— 2.294,00 €

Netto Verkaufspreis ——————————————- 19.270,00 €

Mehrwertsteuer 19 % ——————————————  3.661,00 €

Verkaufspreis ————————————————– 22.931,00 €

Angenommen, es werden 1 Mio. Autos pro Jahr verkauft. Die Kosten der erbrachten Leistungen setzen sich dann wie folgt zusammen:

8.800 Mio. € Grundkostenaufwand – Werk

3.256 Mio. € Personalkostenaufwand – Werk

440 Mio. € Unternehmensgewinn -Werk

2.800 Mio. € Grundkostenaufwand – Händler

1.680 Mio. € Personalkostenaufwand – Händler

2.294 Mio. € Unternehmensgewinn – Händler

19.270 Mio. € Gesamt-Netto

Gesamteinkommen:

4.936 Mio. € Gesamtpersonalkosten minus 20% Steuerlast =

3949 Mio. € Nettoeinkommen

2.734 Mio. € Unternehmergewinn minus 35 bis 42 % Steuerlast =

1.682 Mio. € verbleibender Nettogewinn.

1.052 Mio. € durchschnittliche Staatseinnahme aus Unternehmergewinn

987 Mio. € durchschnittliche Staatseinnahme aus Personalkosten

3.661 Mio. € Mehrwertsteuereinnahmen

5.700 Mio. € Staatseinnahmen gesamt

Die Produktion und Verkauf von 1 Mio. Autos entspricht 23.931 Mio. € Anteil am Bruttosozialprodukts

Da Unternehmen i. d. R. in irgendeiner Weise verschuldet sind, und entsprechend den „Basler-Kreditvergabeabkommen“ stets kreditwürdig bleiben müssen, geht ein großer Teil des Unternehmensgewinns für Zins und Tilgung langfristiger Darlehns drauf.

Die Unternehmen haben meist nur kleine finanzielle Spielräume für Investitionen mit Eigenkapital. Unternehmen sind i. d. R. fortwährend auf neue Kredite angewiesen. Die Kosten für den Kredit – Zinsen und Gebühren – werden in den Verkaufspreis eingerechnet.

Wer sind hier die Kreditgeber und woher kommt das Geld?

Als Alternative, das IKS- Hessen Konzept: Die 60/30/10 Regel

——- 100 % Grundpreiskasse (Bringschuld).

Aufschläge:

—– Regel

  1. 60 % Grundeinkommenskasse.
  2. 30 % Staatseinkommenskasse, und,
  3. 10 % Unternehmereinkommenskasse.

—— 200 % Verkaufspreis

Kalkulationsdarstellung des gleichen Mittelklasse Wagen nach der 60/30/10 Regel.

Grundkosten/Grundpreis ab Werk:

Rohstoff- und Materialeinkauf —————————   4.200,00 €
Zins- und Mietaufwand ————————————   1.200,00 €
Energieaufwand ———————————————–    1.000,00 €
Abschreibungen ———————————————       400,00 €
Sonstiges ——————————————————-     2000,00 €
Grundpreis —————————————————–   8.800,00 €

Personalkostenanteil—————————————-       00,00 €
Kalkulierter Unternehmensgewinnanteil —————    00,00 €
Abgabepreis an Händler ————————————   8.800,00 €

Großhändler Kalkulation pro verkauftem Auto:
Zins- und Mietaufwand ————————————   1.400,00 €
Energieaufwand ———————————————      400,00 €
Abschreibung ————————————————      100,00 €
Sonstiges ——————————————————     900,00 €

Personalkostenanteil—————————————-      0,00 €
Kalkulierter Unternehmergewinnanteil —————–    0,00 €

—– 100 % Grundpreis gesamt —————————  11.600,00 €

Aufschläge:

—— Regel

  • 60 % Grundeinkommenskasse ———————   6.960,00 €
  • 30 % Staatseinkommenskasse———————-  3.480,00 €
  • 10 % Unternehmerkasse——————————   1.160,00 €

—–  200 % Verkaufspreis —————————–  23.200,00 €

Auch hier angenommen, es werden 1 Mio. Autos pro Jahr verkauft. Die Kosten und Einkommen der erbrachten Leistungen setzen sich dann wie folgt zusammen:

8.800 Mio. € Grundkostenaufwand – Werk

2.800 Mio. € Grundkostenaufwand – Händler

————————————————- Regel

6.960 Mio. € Grundeinkommen —- 60%
3.480 Mio. € Staatseinnahme —— 30%
1.160 Mio. € Unternehmergewinn —10%

Auch hier entspricht die Produktion und der Verkauf von 1 Mio. Autos einen Anteil am Bruttosozialprodukts von 23.200 Mio. €.

Im Vergleich:

Der Grundkostenaufwand bleibt gleich.

——-  Heute ——————————- Regel 60/30/10 ———————

Nettoeinkommen: — 3.949 Mio. €   60% Grundeinkommen (a): – 6.960 Mio. €

Staatseinnahme: —– 5.700 Mio. €  30% Staatseinnahme (a): — 3.480 Mio. €

Unternehmergewinn: 1.682 Mio. €  10% Unternehmergewinn (a): 1.160 Mio. €

Gesamt ————- 11.331 Mio. €  ——————————- 11.600 Mio. €

Rückführung von Leistungen ——- 100% Einkommen (b) – 11.600 Mio. €

Einkommen in 60/30/10 Regel—— 200% ——————– 23.200 Mio. €

Vorteile für den Staat

  • Die Steuereinnahmen erhöhen sich von 5.700 Mio. auf 6.960 € (durch neue Arbeitsprozesse in der Rückführung von Leistungen)
  • Jede Bürgerin und jeder Bürger bekommt ein stimmiges Grundeinkommen – mit der Folge eines noch nie da gewesener Verkürzung bzw. Wegfall von bürokratischen Arbeitsprozessen.
  • Mit der Annahme und dem Gebrauch des Grundeinkommens, geht jede Bürgerin und jeder Bürger eine real messbare Bringschuld eingeht.
  • Mit einer real messbaren Bringschuld entstehen neue Arbeitsprozesse;
  • Arbeitsprozesse, die reales Wachstums (…) generieren;
  • reales Wachstum, die Voraussetzung für sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten,
  • Beschäftigungsmöglichkeiten, aus denen sich wiederum stimmige Einkommen generieren.

Vorteile für den Unternehmer:

  • Die Gewinne, in der Summe, erhöhen sich von 1.682 Mio. auf  2.320 Mio. € (durch neue Arbeitsprozesse in der Rückführung von Leistungen)
  • Die direkten Personal- und Personalnebenkosten bis in Höhe des Grundeinkommens fallen im Unternehmen weg, und somit auch der gesamte bürokratische Aufwand.
  • Da das Grundeinkommen nur einen Mindestlohn darstellt, sollen alle Löhne und Gehälter, die über dem Grundeinkommen liegen, aus den Gewinnen der Unternehmen gezahlt werden.
  • Je nachdem wie viel ein Unternehmen über seine Leistungen in die Grundeinkommenskasse abführt, steht dem Unternehmen die entsprechende Mitarbeiterzahl zur Verfügung.
  • Wenn ein Unternehmen die ihm zustehende Mitarbeiterzahl durch Arbeitsprozessverkürzung nicht oder nicht mehr benötigt, kann das Unternehmen pro freigestellten Mitarbeiter einen Zuschlag vom Grundeinkommen, das sich über sein Produkt generiert, bekommen.

Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger:

  • Einkommen aller Art erhöhen sich von 3.949 Mio. auf 13.920 Mio. €. (durch neue Arbeitsprozesse in der Rückführung von Leistungen)
  • Die 60/30/10 Regel gewährleistet jeder Bürgerin und jedem Bürger stets ein stimmiges Grundeinkommen, das in seinem Wert an die Preise gekoppelt ist;
  • jeder wird mit der Anwendung der 60/30/10 Regel einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen können;
  • Arbeit wird mit der 60/30/10 Regel gleichmäßiger auf alle verteilt;
  • die 60/30/10 Regel lässt nur noch sinnvolle Arbeitsprozesse zu;
  • die 60/30/10 Regel wird Arbeit stimmiger, d. h. leistungsgerechter, bezahlen.

Anderes Beispiel: Ein Handwerkmeister, verheiratet 2 Kinder, der sich selbstständig machen möchte.
Die Familie erhält ein Grundeinkommen pro Monat netto:

2.800 € Erwachsene a 1.400 €
+ 650 € Kind 9 Jahre 3. Klasse
+ 400 € Kind 4 Jahre Vorschule
=3.850 € Gesamthaushaltseinkommen

– davon kreditierbar 800 € im Monat.

Existenzgründerdarlehn von der Europäischen Zentralbank EZB 48.000 €, Laufzeit 60 Monate.

Prognose: Laufzeit 60 Monate, im durchschnittlicher Umsatz pro Monat:

7.000 € Grundkosten/Grundpreis (Bringschuld) für genutzte Leistungen (…)

Aufschlag 100% ————————-  Regel

+ 4.200 € Grundeinkommen-Kasse— 60 %

+ 2.100 € Staatseinnahmen-Kasse — 30 %

+ 700 € Unternehmer-Kasse ———— 10 %

14.000 € Ø Umsatz im Monat = 200% Verkaufspreis

4.200 € Grundeinkommen erwirtschaftet
– 3.850 € Grundeinkommen erhalten
350 € Grundeinkommen für die Gemeinschaft erwirtschaftet.

3.850 € Familiengrundeinkommen
+ 700 € Unternehmensgewinn
– 800 € Tilgungsrate an EZB
3.750 € aktuelles Haushaltseinkommen

So könnte man in allen Bereichen der Wirtschaft Beispiele bringen, wo sich die 60/30/10 Regel auf das Wirtschaften positiv auswirken würde.

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